Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann ein Projekt durchgeführt werden?

Begegnungsprojekte können frühestens ab Januar 2024 in die Umsetzung starten. Die Monate Januar und Februar 2024 sollen, falls notwendig, in Rücksprache mit dem Programmbüro dazu genutzt werden, vor dem Start in die Praxisphase konkrete Absprachen mit den Ortebetreibern zur Kooperation im Projekt zu treffen und verbindliche Vereinbarungen zu schließen. Der Förderzeitraum endet spätestens am 30. September 2025. Die Mindestlaufzeit der Förderung beträgt 9 Monate.

Wo kann ein Projekt durchgeführt werden?

Der Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen (z.B. gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Sozialunternehmen) aus dem gesamten Bundesgebiet. Kosten für Aktivitäten außerhalb Deutschlands sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wer kann sich bewerben?

Der Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet. Dazu zählen gemeinnützige Vereine (e.V.), Wohlfahrtsverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Sozialunternehmen (gGmbH, gUG).

Städte, Gemeinden, Landkreise und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sowie Kirchengemeinden und staatliche oder private (Hoch-)Schulen sind ohne anerkannte Gemeinnützigkeit nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch als Kooperationspartner an den Projekten im Förderfonds mitwirken.

Wie funktioniert die Bewerbung im Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt«?

Die Bewerbung erfolgt schriftlich über www.begegnungsfonds.de/bewerbung. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bewerbung postalisch an die Stiftung Mitarbeit zu senden. Bei postalischen Einsendungen gilt das Datum des Poststempels.

Die zivilgesellschaftlichen Projektträger erläutern in ihrer Bewerbung, wie sie einen Alltagsort mit klugen und innovativen Ideen in einen ungewohnten Ort für spontane, gezielte, aber auch längerfristige Begegnungen verwandeln. Neben der Beantwortung des Fragenkatalogs ist jedem Förderantrag ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein schriftlicher Nachweis über die Kooperation mit dem Ortebetreiber (z.B. Absichtserklärung, Kooperationsvereinbarung) beizulegen.

Vollständige Bewerbungen enthalten:

  1. die Antworten zum Fragenkatalog (Projektkonzept),
  2. einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan,
  3. einen schriftlichen Nachweis über die Kooperation mit dem Ortebetreiber,
  4. einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nachweis der Gemeinnützigkeit),

    ... und bei Vereinen:
  5. Satzung sowie Auszug aus dem Vereinsregister (Nachweis der Vertretungsberechtigung).

Im Anschluss an die Online-Bewerbung erhalten die Bewerber/innen eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Was ist beim Kosten- und Finanzierungsplan zu beachten?

Wir stellen Ihnen ein Formular für den Kosten- und Finanzierungsplan zum Download bereit. Bewerber/innen tragen hier alle Kostenpositionen in der zu erwartenden Gesamthöhe ein und stellen zudem über die entsprechenden Spalten im Kosten- und Finanzierungplan dar, welche Positionen in welcher Höhe über den Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« finanziert werden sollen.

Bitte fügen Sie Ihren Kosten- und Finanzierungsplan Ihrer Online-Bewerbung hinzu. Eine entsprechende Funktion für den Datei-Upload finden Sie im Online-Bewerbungsformular.

Welche Kosten können über den Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« finanziert werden?

Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die im bewilligten Förderzeitraum anfallen. Grundsätzlich können Sach- und/oder Personalkosten gefördert werden. Das Projekt kann vollständig mit Mitteln aus dem Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« finanziert werden. Es gibt keine formale Verpflichtung für Bewerber/innen, Dritt- oder Eigenmittel in das Vorhaben einzubringen.

Was kann nicht gefördert werden?

Folgende Kosten sind von einer Förderung ausgeschlossen: Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Kosten für bestehende (digitale) Infrastruktur sowie Kosten für Aktivitäten außerhalb Deutschlands.

Darüber hinaus ist eine Weitergabe von Fördermitteln an die Ortebetreiber ausgeschlossen (z.B. für die Bereitstellung der Räumlichkeiten bzw. Flächen, Personalaufwand etc.). Die Ortebetreiber bringen sich im Rahmen des unternehmerischen Engagements in das Projekt ein.

Im Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« können keine (mehrtägigen) Einzelveranstaltungen unterstützt werden.

Welche inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Im Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« werden Projekte unterstützt, die neue Begegnungsorte dort schaffen, wo sich alltäglich viele Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Überzeugungen treffen. Eine Förderung bereits etablierter Orte für Austausch und Begegnung ist dagegen nicht möglich.

Mit den geförderten Projekten soll vielmehr die kontinuierliche Gestaltung neuer Begegnungsorte ermöglicht werden. Auf diesem Weg erhalten die Besucher/innen des Alltagsortes die Möglichkeit, längerfristig und wiederholt am Projekt teilzunehmen und dieses ggf. auch selbst aktiv mitzugestalten. Im Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« können keine (mehrtägigen) Einzelveranstaltungen unterstützt werden.

Bei der Gestaltung der Begegnungsprojekte ist die Auswahl von Formaten und das methodische Vorgehen darauf auszurichten, Menschen mit unterschiedlichen Werthaltungen und Überzeugungen aus unterschiedlichen sozialen oder kulturellen Milieus anzusprechen. Auch die Einbeziehung schwer erreichbarer Zielgruppen soll mitgedacht werden.

Wie funktioniert die Kooperation zwischen Projektträgern und Ortebetreibern?

Bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen zivilgesellschaftliche Projektträger Kontakt zu einem geeigneten Ortebetreiber aufgenommen haben. Der Bewerbung ist ein schriftlicher Nachweis über die angestrebte Zusammenarbeit beizufügen (z.B. Absichtserklärung, Kooperationsvereinbarung).

Die Monate Januar und Februar 2024 sollen, falls notwendig, in Rücksprache mit dem Programmbüro dazu genutzt werden, vor dem Start in die Praxisphase konkrete Absprachen mit den Ortebetreibern zur Kooperation im Projekt zu treffen. Ziel sind verbindliche Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung des Ortes und damit zusammenhängender organisatorischer Fragen oder in Bezug auf den personellen, finanziellen oder technischen Ressourceneinsatz des Ortebetreibers. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten bzw. Flächen, anfallender Personalaufwand des Ortebetreibers etc. erfolgen in jedem Fall unentgeltlich im Rahmen des unternehmerischen Engagements.

Was passiert bei der wissenschaftlichen Auswertung eines Projektes?

Wissenschaftler/innen der FernUniversität in Hagen werden die ausgewählten Förderprojekte in einem Begleitmonitoring auswerten. Es geht dabei um Fragen zum Aufbau von zwischenmenschlichem Vertrauen, zum Erreichen von Zielgruppen und zum Skalierungspotential von Projektideen. Die individuelle Gestaltung und Umsetzung des Begleitmonitorings stimmen die Wissenschaftler/innen mit den geförderten Projektträgern ab. Die zivilgesellschaftlichen Projektträger erklären sich dazu bereit, die wissenschaftliche Auswertung ihres Vorhabens vor Ort zu unterstützen und Informationen zu ihrer Projektarbeit bereitzustellen.

Wie kann ich mich weiter zu den inhaltlichen Grundlagen des Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« informieren?

Die inhaltliche Grundlage des Förderfonds bilden die beiden Studien »Die andere deutsche Teilung: Zustand und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft« sowie »Begegnung und Zusammenhalt: Wo und wie Zivilgesellschaft wirken kann« von More in Common e.V. Die Organisation hat auf ihrer Website weitere Informationsmaterialien zum Umgang mit schwer erreichbaren und »stillen« Gruppen und zur zivilgesellschaftlichen Arbeit an Alltagsorten zusammengestellt.